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FAQ

Durch das Verständnis der versicherungsrelevanten Bedürfnisse der GEMA-Mitglieder und die Möglichkeit, diese zusammengefasst mit den unterschiedlichen namhaften Versicherungen zu verhandeln und abzusichern, ist WvS in der Lage, die spezifischen Risiken kostengünstiger abzudecken als dies in „Standard“-Versicherungsverträgen möglich ist. Die für die GEMA-Mitglieder relevanten Leistungen wurden durch WvS exklusiv ausgehandelt und sind am Markt so nicht zu erwerben. WvS sorgt auch dafür, dass in laufenden Verträge Verbesserungen mit aufgenommen werden. Somit profitieren auch Bestandskunden.

Aufgrund der Erfahrung wurden Versicherungen genau für die Bereiche konzipiert, die für Musikschaffende wichtig sind. Je nach Bedarf lassen sie sich individuell anpassen.

Dazu zählen die

  • Haftpflichtversicherung
  • Equipmentversicherung (Elektronik + Musikinstrumente)
  • Vermögensschadenhaftpflicht (u. a. Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen)
  • Sachinhaltsversicherung (auch als Variante für häusliche Arbeitszimmer/Studios möglich)
  • Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Veranstalterhaftpflicht
Das Angebot von Versicherungen im Rahmen des GEMA-Mitgliederprogramms existiert seit Ende 2016 und wird bereits von mehreren hundert Musikschaffenden genutzt. Hier finden was Kunden über uns sagen:
Die Verträge laufen grundsätzlich für ein Jahr und verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Auf Anfrage sind auch Dreijahresverträge möglich. Die Verträge können aktiv vom GEMA-Mitglied mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
Die Kosten der Pakete hängen immer vom individuellen Zuschnitt im Einzelfall ab. Im Schnitt sind die Pakete bei gleichen Leistungsinhalten etwa 20% – 50% günstiger, als der Abschluss bei einzelnen Versicherungsgesellschaften.
WvS arbeitet je nach Themenkomplex mit den jeweils kompetentesten Versicherern
zusammen, die auch in der Regel zu den TOP-Adressen der Industrie gehören: R+V, Basler, ERGO, AIG, ARAG und Allianz.

Wer Personen oder Unternehmen und deren Eigentum durch mangelnde Vorsicht oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur Rotweinflecke auf der teuren Tischdecke, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen. Der Geschädigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Leistung eines entsprechenden Schadenersatzes durch den Schadensverursacher. Im schlimmsten Fall haftet man als Verursacher ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen.

Daher ist eine Privathaftpflicht ein Muss: sie prüft bei Schadenersatzansprüchen nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten.

Eine Privathaftpflicht haftet bei privat verursachten Schäden. Wird die Tätigkeit freiberuflich/selbständig/gewerblich ausgeübt, fällt dies nicht mehr in den privaten Bereich. Gleiches gilt für nebenberufliche Tätigkeiten. Im Schadenfall haftet der Verursacher ohne Berufshaftpflicht selbstschuldnerisch mit seinem Privatvermögen.

Deswegen beinhalten die Versicherungspakete der GEMA im Bereich Haftpflicht immer eine Berufshaftpflicht und eine Privathaftpflicht, um so umfassend gegen Haftpflichtschäden abgesichert zu sein.

Eine Haftpflichtversicherung ist nur sinnvoll und gut, wenn alle ausgeübten beruflichen Tätigkeiten im Versicherungsschein verankert sind. Die GEMA-Haftpflicht wurde daher speziell für die Musikbranche entwickelt und beinhaltet beitragsfrei bis zu 13 der gängigsten beruflichen Tätigkeiten eines Musikschaffenden, wie beispielsweise freiberuflicher Musiklehrer, Musiker mit Auftritten (weltweit), Musikproduzent u.v.m. Bei anderen Versicherungsanbietern ist für jede weitere Tätigkeit eines Musikschaffenden ein Zuschlag fällig oder kann gar nicht erst mit abgesichert werden.

Die GEMA-Haftpflicht bietet somit eine umfangreiche, leistungsstarke sowie kostengünstige Absicherung und enthält zusätzlich beitragsfrei eine Privathaftpflicht (Familienversicherung inkl. Kinder). Weitere Informationen finden Sie hier. GEMA Haftpflicht